Stiftungen bestehen aus Vermögensmassen, die dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet sind. Als Stifter bringen Sie einen individuellen Betrag für einen gemeinnützigen Zweck in eine Stiftung oder einen Stiftungsfonds ein. Die hieraus erwirtschafteten Erträge kommen dem Stiftungszweck Ihrer Wahl dauerhaft zugute. Eine wunderbare Art, Gutes zu tun und in Erinnerung zu bleiben.
Was ist ein Stiftungsfonds?
Eine Alternative zur Einzelstiftung ist ein Stiftungsfonds innerhalb der Gemeinschaftsstiftung. Der Stifter profitiert hierbei umfassend von der vorhandenen Struktur, z. B. bei den Verwaltungsaufgaben. Der Stiftungsfonds ist damit deutlich komfortabler, flexibler und kostengünstiger und bietet dabei die Vorteile einer eigenen Stiftung.
Ab welchem Betrag können Sie Ihre eigene Stiftung – Ihren eigenen Stiftungsfonds gründen?
Bereits ab 25.000 Euro können Sie im Rahmen der Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert Ihren eigenen Stiftungsfonds mit individuellem Stiftungszweck errichten. Aufstockungen Ihres Stiftungsvermögens sind jederzeit und in beliebiger Höhe möglich. Die Gründung einer rechtsfähigen Einzelstiftung empfiehlt sich, aufgrund des hohen individuellen Aufwands, erst ab einem Stiftungsvolumen von mindestens 500.000 Euro. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.
Kann die Stiftung Ihren Namen tragen?
Ja, sowohl bei einer Einzelstiftung als auch beim Stiftungsfonds sind Sie in der Namensgebung frei. So wird man sich auch in Zukunft mit jeder Förderung gerne an Sie oder Menschen die Ihnen wichtig sind erinnern.
Bei der Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert erfolgt die Verwaltung der Stiftungsfonds professionell, transparent und kostengünstig durch die Deutsche Stiftungsagentur. So ist die Umsetzung Ihres Stifterwillens von Beginn an und dauerhaft gewährleistet – immer unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und unabhängig von natürlichen Personen.
Ihre Stiftung als Erbe
Gründen Sie mit uns eine Stiftung von Todes wegen. Auf diesem Wege behalten Sie Ihr Vermögen zu Lebzeiten und erst im Todesfall errichtet unser Testamentsvollstrecker für Sie eine Stiftung bzw. Ihren persönlichen Stiftungsfonds. Sie bestimmen zu Lebzeiten sowohl den Stiftungszweck, als auch den Namen Ihres Stiftungsfonds. Selbstverständlich können Sie auch nur einen Teil Ihres Vermögens in Ihre Stiftung fließen lassen und so auch weitere Erben bedenken.
Es werden Bilder verwendet von: Stadt Hilden, Stadt Ratingen, Stadt Velbert, Christian Seel, Dr. Dorothee Machost, Fotolia.com, Deutscher Sparkassen Verlag GmbH
Zustiftung / Spende
Sie wollen sich einmalig und trotzdem dauerhaft für die Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert engagieren? Dann nutzen Sie die Möglichkeit einer Zustiftung und führen der Gemeinschaftsstiftung einen Geldbetrag Ihrer Wahl zu. So helfen Sie dabei das Stiftungsvermögen zu erhöhen und dauerhaft Gutes zu tun, da die Erträge den regionalen Vereinen und Organisationen zugutekommen. Ab einem Betrag von 300 Euro erhalten Sie eine Spendenquittung nach §10 b EStG.
Bankverbindung
Zahlungsempfänger | Gemeinsam Gutes tun |
IBAN | DE41334500000026032219 |
BIC | WELADED1VEL |
Förderanträge an die Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Hilden Ratingen Velbert können Sie jetzt online erfassen. Sie erhalten zeitnah eine Eingangsbestätigung.
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