Die ESRS binden das gesamte Spektrum der Nachhaltigkeitsthemen (Environment, Social und Governance, ESG) mit ein. Sie umfassen insgesamt zwölf Standards (zwei sogenannte Cross-cutting-Standards, zehn Themen-Standards), die sicherstellen sollen, dass die im Nachhaltigkeitsbericht gemachten Angaben verständlich, relevant, repräsentativ, überprüfbar und vergleichbar sind. Die Cross-cutting-Standards enthalten allgemeine Anforderungen und Grundsätze, die bei der Berichterstattung anzuwenden sind. Die Themen Standards (Topical Standards) sind in die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung gegliedert. Insgesamt sind die ESRS mit 82 Berichtsanforderungen hinterlegt. Hinzu kommen branchenspezifische Berichtsanforderungen (Sector Specific), die gegenwärtig für rund 41 Branchen erarbeitet werden. Die berichtenden Unternehmen können zudem unter bestimmten Bedingungen unternehmensspezifische Angaben ergänzen (Entity Specific) beziehungsweise im Zuge einer Wesentlichkeitsanalyse bestimmte Themenstandards aus der Berichterstattung herausnehmen.
Die ESRS werden als delegierte Rechtsakte durch die Europäische Kommission erlassen. Diese wird alle notwendigen Schritte einleiten, damit die finalen ESRS den Unternehmen mit Inkrafttreten der 1. Phase der CSRD am 1. Januar 2024 für deren Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung zu stehen. Die Standardentwürfe für kleinere Unternehmen folgen später.
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