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Die neuen Berichts­standards der EU (ESRS)

Die ESRS binden das gesamte Spektrum der Nachhaltigkeits­themen (Environment, Social und Governance, ESG) mit ein. Sie umfassen insgesamt zwölf Standards (zwei sogenannte Cross-cutting-Standards, zehn Themen-Standards), die sicherstellen sollen, dass die im Nachhaltigkeits­bericht gemachten Angaben verständlich, relevant, repräsentativ, überprüfbar und vergleichbar sind. Die Cross-cutting-Standards enthalten allgemeine Anforderungen und Grundsätze, die bei der Bericht­erstattung anzuwenden sind. Die Themen Standards (Topical Standards) sind in die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmens­führung gegliedert. Insgesamt sind die ESRS mit 82 Berichtsanforderungen hinterlegt. Hinzu kommen branchenspezifische Berichts­anforderungen (Sector Specific), die gegenwärtig für rund 41 Branchen erarbeitet werden. Die berichtenden Unternehmen können zudem unter bestimmten Bedingungen unternehmens­spezifische Angaben ergänzen (Entity Specific) beziehungsweise im Zuge einer Wesentlichkeitsanalyse bestimmte Themenstandards aus der Berichterstattung herausnehmen.

Die ESRS werden als delegierte Rechtsakte durch die Europäische Kommission erlassen. Diese wird alle notwendigen Schritte einleiten, damit die finalen ESRS den Unternehmen mit Inkrafttreten der 1. Phase der CSRD am 1. Januar 2024 für deren Nachhaltigkeits­berichterstattung zur Verfügung zu stehen. Die Standard­entwürfe für kleinere Unternehmen folgen später.

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