Auf diese Weise sollen mehr Transparenz für Anlegerinnen und Anleger geschaffen und mehr Gelder in nachhaltige Unternehmen und Technologien gelenkt werden. Zugleich möchte die Europäischen Union den von ihr ausgerufenen European Green Deal und damit das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 unterstützen. Die EU-Taxonomie erstreckt sich auf die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung und wird in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt. Sie gilt bereits heute für einzelne Umweltziele.
Die EU-Taxonomie erfasst gegenwärtig die Sektoren Energie, Industrie, Gebäude, Transport und Landwirtschaft, die insgesamt für circa 80 Prozent der direkten Treibhausgas-Emissionen in der EU verantwortlich sind. In diesen Sektoren kategorisiert sie die Wirtschaftsaktivitäten und definiert jeweils Schwellenwerte, auf deren Grundlage eine Aktivität als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Seit Januar 2022 müssen die nach der Non Financial Reporting Directive (NFRD) bzw. dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) berichtspflichtigen Unternehmen und Finanzinstitute zu Klimaschutz (Mitigation) und zur Anpassung an den Klimawandel (Adaption) berichten, welcher Anteil der bestehenden Vermögenswerte taxonomiefähig ist. Ab 2024 wird zu berichten sein, welcher Anteil der Vermögenswerte mit den Anforderungen der EU-Taxonomie konform ist („Green Asset Ratio“).
Der Kreis der Unternehmen und Finanzinstitute, die über die Taxonomie berichten müssen, wird mit der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ab 2024 erheblich erweitert. Die veröffentlichten Daten zur EU-Taxonomie werden in erster Linie von Akteuren in der Finanzwirtschaft genutzt. Trotzdem ist davon auszugehen, dass sich die Taxonomie auch auf weitere nicht berichtspflichtige Unternehmen der Realwirtschaft auswirkt, die sich am Kapitalmarkt finanzieren und über diesen investieren müssen. Entsprechende Angaben müssen zudem im Rahmen der Lieferkette bereitgestellt werden, in die die Unternehmen eingebunden sind.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.