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Produktbeschreibung

Vorkehrende Maßnahmen statt verheerender Folgen

Umfassend und individuell

Cyberschutz ist ein Thema, das nicht mehr wegzudenken ist aus der digitalen Welt. Cyber-Angriffe auf Unternehmen werden häufiger und perfider. So wurde jedes zweite Unternehmen schon Opfer eines Angriffs. Umso wichtiger ist es, hier vollumfassend abgesichert zu sein. Vor internen und externen Angriffen, aber auch vor den hohen Kosten und negativen Folgen, die solch ein Cyber-Angriff für ein Unternehmen mit sich bringt. Mit dem modularen Baustein-System der CyberSchutz-Versicherung erreichen Sie eine individuelle Absicherung. Genau nach Ihren Bedürfnissen.

Ihr Schutz vor Cyberschäden und deren finanzieller Folgen

Kreisdiagramm mit zentralem „Basis-Baustein“, umgeben von vier Segmenten: Pflicht-Bausteine „Service- und Kosten-Baustein“ und „Eigenschaden-Baustein“ (rot), sowie optionale Bausteine „Drittschaden-Baustein“ und „Vertrauensschaden-Baustein“ (grau).

Individuell – wie Ihr Unternehmen

Die CyberSchutz-Versicherung der Provinzial bietet Ihnen eine Rundum-Absicherung gegen Cyberschäden in Ihrem Betrieb. Dabei sorgt der modulare Aufbau des Produktes dafür, dass sich der CyberSchutz individuell auf Ihre Erfordernisse abstimmen lässt. Damit bekommen Sie nur das, was Sie auch wirklich benötigen.

24/7 Cyberschaden-Hotline

Im Ernstfall steht Ihnen mit der CyberSchutz-Versicherung der Provinzial auch ein umfangreiches Serviceangebot zur Verfügung: Im Falle einer Cyberattacke rufen Sie einfach unsere Cyber-Schaden-Hotline an. Die Expertinnen und Experten für IT-Forensik stehen Ihnen umgehend bei der Schadenanalyse und der Schadenbehebung professionell zur Seite. Entweder mittels Fernwartung oder vor Ort. Schnell, wirkungsvoll und gründlich.

Der Service für Sie
Cyber-Schaden-Hotline: 0211 978-5555

Leistungen

Basisbaustein

Schutz vor Informations­sicherheits­verletzungen durch Angriffe von innen und außen. Beispielsweise durch Bedien­fehler von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder durch die Verletzung von daten­schutz­rechtlichen Vorschriften. Inklusive Sofort­hilfe mit weltweitem Versicherungs­schutz, mit Ausnahme von den USA und Kanada, sowie Rückwärts­deckung und Nachhaftung für ein Jahr.

Service- und Kostenbaustein

Schutz vor Kosten für die IT-Forensik und Schadens­feststellung. Inklusive Erstattung von Kosten der Täter­ermittlung, von Benachrichtigungs­kosten sowie von Kosten einer PR-Beratung im Fall eines Reputations­schadens. Zudem besteht ein Recht auf Ersatz von Aufwendungen für Vorsorge­maßnahmen im Fall eines angedrohten Cyber­angriffs.

Eigenschaden-Baustein

Schutz im Fall einer Betriebs­unter­brechung mit Unterbrechungs­schaden. Erstattet werden die Kosten der Daten­wieder­herstellung, der Entfernung von Schadsoftware und des Unterbrechungs­schadens. Der zeitliche Selbst­behalt beträgt lediglich acht Stunden und die Haftzeit gilt bis zu zwölf Monate.

Vertrauensschaden-Baustein

Schutz für den Abfluss von Vermögenswerten, wenn die Informations­sicherheits­verletzung vorsätzlich und rechtswidrig erfolgte. Erstattet werden Vermögens­schäden durch den Abfluss von Vermögens­werten, entgangene Gewinne bei vorsätzlichem Verrat oder Ausspähung sowie von Täuschungs­schäden. Auch der Verrat von Geschäfts­geheimnissen mit einer maximalen Haft­zeit von einem Jahr fällt unter diesen Bau­stein.

Drittschaden-Baustein

Schutz für den Fall der Inanspruch­nahme durch Dritte wegen einer Informations­sicherheits­verletzung, die einen Vermögens­schaden zur Folge hat. Hierunter fällt die Freistellung von berechtigten Schaden­ersatz­ansprüchen Dritter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter. Zudem werden Vertrags­strafen gegenüber E-Payment-Service-Provider bis maximal 100.000 Euro erstattet.

Ihr nächster Schritt

Überzeugen Sie sich von den Leistungen der CyberSchutz-Versicherung und vereinbaren Sie ganz bequem einen Termin.

FAQ

Es gibt keine Einwände, es gibt nur Lösungen

Was passiert, wenn wichtige Daten meiner Kundinnen und Kunden entwendet werden?

Die von der Provinzial benannten Rechtsanwälte prüfen, inwieweit Benachrichtigungs­pflichten nach DSGVO bestehen. Diese beruhen auf den Ergebnissen der Forensik. Anschließend erfolgt eine intensive Hilfestellung bei der Formulierung des Benachrichtigungs-Schreibens. Die betroffenen Personen werden benachrichtigt. Die berechtigten Schadensersatzansprüche der betroffenen Personen werden übernommen.

In welchen Fällen erfolgt eine Freistellung von berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter?

Dieser Punkt gilt einerseits für die berechtigten Schaden­ersatz­ansprüche Dritter aufgrund gesetzlicher Haftpflicht­bestimmungen privatrechtlichen Inhalts, die aus einer Informations­sicherheits­verletzung resultieren. Andererseits sind aber auch berechtigte Schaden­ersatz­ansprüche wegen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Namens­rechtsverletzungen und daraus resultierende Verstöße gegen das Wettbewerbs­recht inkludiert.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin eine Informationssicherheitsverletzung mit einem eigenen Laptop auslöst?

Dieser Fall ist im Basis-Baustein mit abgesichert. Er beinhaltet auch den Schutz vor Verletzungen durch die erlaubte Nutzung privater Geräte im Rahmen von „Bring Your Own-Device“.

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