Ihre Möglichkeiten mit dem S-Versicherungsmanager
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Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts schreibt vor, dass der Beruf des Versicherungsvermittlers in der Regel nur mit einer Erlaubnis der zuständigen IHK ausgeübt werden darf. Die entsprechende Visitenkarte unserer Sparkasse finden Sie hier:
Visitenkarte für Versicherungsvermittler gemäß EU-Richtlinie
Bei einer Befragung im Jahr 2024 haben uns 92% unserer Privatkunden mit gut, sehr gut oder ausgezeichnet bewertet.
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